Der Nachteilsausgleich bzw. die Umsetzung des Nachteilsausgleiches in den öffentlichen Regelschulen wird im unten stehenden Video des Volksschulamtes des Kantons Zürich differenziert erklärt. Nicht jedes Kind mit schulischen Schwierigkeiten hat Anrecht auf nachteilsausgleichende Massnahmen. Es muss gewährleistet sein, dass ein Kind das Potenzial hat, die Lernziele der entsprechenden Klasse zu erreichen. Der Nachteilsausgleich betrifft ausschliesslich die Korrektur einer «unausgeglichenen Situation», um einer Diskriminierung, die aufgrund einer „Behinderung“ entstehen könnte, vorzubeugen. Der Nachteilsausgleich kommt sowohl in der Schul- als auch in der Berufsbildung zur Anwendung. Die Umsetzung von nachteilsausgleichenden Massnahmen – wie z.B. einer Verlängerung der Zeitdauer in Prüfungssituationen oder mündliches statt schriftliches Examen oder das zur Verfügung Stellen von spezifischen Arbeitsinstrumenten – gestaltet sich im schulischen Alltag aber oft schwierig. Diverse Kantone haben aus diesem Grund Richtlinien/Empfehlungen für die Umsetzung nachteilsausgleichender Massnahmen erarbeitet.

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